Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ex- und Import, Groß- und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Kfz-Ersatzteilen aller Art und die Vermittlung solcher Geschäfte.
Beratungen auf dem Gebiet des Ex- und Imports und die Vermittlungen von Handelsgeschäften.
Der Erwerb und Verkauf, die Verwaltung, Vermietung und Verwertung von eigenem Grundbesitz. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.