Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, der Handel und der Verkauf von Produkten aus dem Bereich Elektronik, Metallwaren, Computertechnologie, Naturmaterialien und Textilien, ferner Beratung und Vermittlung im Rahmen von Unternehmensgründung, Schulung, Ausbildung, Forschungs- und Kulturaustausch, Immobilienhandel und -vermietung, Immobilienverpachtung und -verwaltung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.