Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung und Betreuung von Hochbauunternehmen und Arbeiten im Hochbau jeglicher Art, Handel mit Baustoffen und Zubehör von Innenausstattungen.
Die Gründung, der Erwerb, das Pachten gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen im In - und Ausland, die mitelbare oder unmittelbare Beteiligung - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - an solchen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen.