Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verkauf von Getränken im Groß- und Einzelhandel, Schankanlagenverleih und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Verpachtung von Anlagen, Maschinen und Grundstücken, das Halten und Verwalten von eigenem Grundbesitz, die Beteiligung an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.