Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Berufsbildung, insbesondere der Aus- und Weiterbildung medizinischen und nicht-medizinischen Fachpersonals auf dem Gebiet der Gesundheitswissenschaften, insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Sozialmedizin sowie den ihr nahestehenden Fachgebieten und Praxisfeldern, insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Gesundheitsökonomie und der Rechtspflege.