Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten nach § 34 d GewO, Immobilien-Darlehens-Vermittlung und Honorarvermittlung nach § 34 i der Gewerbeordnung sowie die Vermittlung von Konsumenten-Darlehen, Vertrieb von Sachwerten wie Edelmetallen, auch gegenständlich, Vertrieb von Bausparverträgen, Ausführung von Büro - Dienstleistungen für Dritte, Tätigkeiten als Tippgeber und Tippnehmer, der nicht nach der Gewerbeordnung zulassungspflichtige Vertrieb von sonstigen Produkten und Tätigkeiten.