Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Bauleistungen aller Art, die Vermittlung und Vermarktung von Bauprojekten aller Art sowie die Verwaltung von Grundbesitz mit Ausnahme einer Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung, die Montage von Fertigteilen, Abrissarbeiten sowie der Handel mit Baustoffen und Baumaterialien sowie Schrott, Bunt- und Schwarzmetallen.