Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Süßwaren, Textilien, Computertechnologie, sowie die Vermittlung von Handwerksleistungen, die Tätigkeit als Werbeagentur und die Unternehmensberatung und die Erbringung von Managementleistungen, unter Ausschluss der Tätigkeiten nach dem Rechts- und Steuerberatungsgesetz und der Anlageberatung.