Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verlegung und Vermarktung sowie Veräußerung von Büchern sowie Rechten an Büchern. Hierzu gehören auch Vermarktungsaktivitäten in Marken und Dienstleistungen, die den standardisierten, weitgehend zulässigen Angaben, die im Wortlaut der Internationalen Klassifikation und des NKA-Abkommens entsprechen. Hierzu gelten die Markenbereiche des Patentamtes 9, 16, 24, 25, 35, 41 und 43. Ferner ist Gegenstand die Berechtigung zur Haltung von Lehr-Seminaren zur Deutschen Sprache betreffend die Positionen Erlernen und Weiterbildung.