Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung folgender Zwecke, und zwar der betrieblichen und überbetrieblichen Berufsausbildung Auszubildender der technischen, gewerblichen, handwerklichen und kaufmännischen Berufe; der beruflichen Bildungsmaßnahmen und beruflichen Fortbildung sowie der Fachausbildung für Erwachsene einschließlich des Betreibens einer Fahrschule; alle Maßnahmen zur Integration von hilfebedürftigen Menschen in die Gesellschaft bzw. in das Berufsleben.