Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobiliendienstleistungen, insbesondere Verwaltung von Immobilien jeglicher Art; Haus-, WEG- und Sondereigentumsverwaltung, Gewerbeimmobilienverwaltung, Verwaltungscontrolling.
Ausübung des Maklergewerbes, Vermittlung und Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder gewerbliche Räume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Makler § 34c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung), Facility Management (Hausmeisterdienste).