Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Spiel-, Musik-, Sport- und Unterhaltungsautomaten einschließlich Import und Export sowie die Vermittlung und Annahme von Sportwetten; das Aufstellen, Betreiben von vorgenannten Automaten, nebst Verkauf von Spielstätten; das Herrichten, Betreiben und Verkaufen von Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetrieben im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes; Verkauf von Kioskartikeln; Vermittlung von Kreditgeschäften.