Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Ferien- und Freizeitanlagen sowie von Campingplätzen; die Errichtung, Vermarktung, Verwaltung und Vermietung von Ferien-, Urlaubs- und Wochenendhäusern; der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen: Eiscafe, Bar am Hauptstrand und Getränkepunkt am Surferstrand; die Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen, Tagungen und Kongressen und Beratung in diesen Bereichen.