Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erstellung, die Gestaltung, die Dokumentation, der Betrieb und die Bereitstellung sowie der Vertrieb von Webseiten, Datenbanken und elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten. Ferner gehört zum Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Hard- und Software, die Erstellung, Konzeption und Fortentwicklung von Software und Netzwerken sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Unternehmensberatungen im EDV-Bereich. Ebenfalls zählt zum Gegenstand der Gesellschaft der Handel und die Vermietung von beweglichen Gütern.