Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung und Durchführung von Malerarbeiten, Industrieanstrichen und Betonsanierungen, komplexer Bautenschutz mit Fußbodenarbeiten für Neubau- und Sanierungsarbeiten im Wohnungs-, Gesellschafts- und Industriebau einschließlich Gerüstbau.
Die Verwaltung von Grundbesitz und sonstigem Anlagevermögen sowie alle damit zusammenstehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte durchzuführen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu fördern. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an ihnen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.