Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Hoch- und Tiefbau; insbesondere Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten,
- spezielle Maschinenfundamente im Industriebau sowie Stahlbetontassen für Gleiswagen,
- Hauptunternehmer, Generalunternehmer,
- Bauberatung, Baubetreuung, Bauservice, Vermittlung von Bauaufträgen,
- Baustoffhandel,
- Grundstückserwerb