Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen und fremden Namen, für eigene und fremde Rechnung, insbesondere die Baubetreuung und die Bauträgertätigkeit, ferner die Betätigung als Bauunternehmen, weiterhin der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im bebauten und unbebauten Zustand, außerdem Immobilienverwaltung und -management einschließlich der Entwicklung von Immobilienprojekten sowie die Vermittlung von Immobilien.