Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Projektsteuerung, Bauleitung, Tätigkeit als Generalunternehmer und Generalübernehmer, die Vergabe von Bauleistungen an Fachgewerke, der Handel mit Baumaterialen und Bauteilen sowie Maurer- und Betonarbeiten. Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen, sind ausgeschlossen.