Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Anmietung, der Kauf und der Betrieb von Spiel- und Sportstätten mit elektronischen und mechanischen Geräten in Spielhallen und an allen gesetzlich erlaubten Orten, sowie der An- und Verkauf genannter Geräte, Bereitstellung von Geräten zur Nutzung des Internet für Spiel- oder weitere Zwecke für Einzelpersonen oder Personengruppen, sowie An- und Verkauf dieser Geräte.