Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung, Betrieb, Beteiligung sowie Handel von Spielhallen, Internet-, Telekommunikationsladengeschäften mit der Möglichkeit der Aufstellung von Geldgewinnspielgeräten, Unterhaltungsmedien und Systemen; zur Entwicklung, Herstellung, Aufstellung und Vermarktung eigener sowie fremder Spielgeräte, Spielsysteme, Unterhaltungsmedien, Peripherie und Software und andere Tätigkeiten im vollen Umfang aus dem Bereich der Unterhaltungsbranche.