Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Geschäftsführung des Vermögens von Publikums-KGs sowie die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin zur Bildung geschlossener Fonds mit dem Zweck der Finanzierung von Investitionen im gewerblichen und industriellen Bereich und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.