Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und Verarbeitung gartenbaulicher Erzeugnisse im Freiland und unter Glas/Kunststoff sowie Standortentwicklung von Projekten des Gartenbaus und dessen vor- und nachgelagerten Bereichen, der Erwerb und das Halten von Beteiligungen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.