Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen; Handel mit land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen; Vermietung und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen; Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Häusern; Anbieten und Durchführen von Übernachtungen und gastronomischen Leistungen; Produktion und Handel mit erneuerbarer, regenerativer Energie; kulturelle, integrative, pädagogische und soziale Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben an Dritte zu übertragen.