Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung von massiven Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern in Berlin und Brandenburg, wobei die gesamte Erstellung auch auf zugelassene Fachfirmen übertragen werden kann;
aller Art von Bautätigkeiten, die zur Erstellung, zum Umbau bzw. zur Sanierung im Hochbau erforderlich sind;
Verwaltung und Bildung von Vermögen und die damit verbundenen Tätigkeiten;
An- und Verkauf von Grundstücken und deren Verwaltung
sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.