Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen sowie die Beteiligung an und die Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften, die auf diesem Bereich tätig werden. Geschäfte, die nach § 34 c Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen.