Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 befreit. Andere können befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung von fahrbaren und ggf. höhenverstellbaren Gerätschaften und Gegenständen und weiterhin die Vermittlung von Versicherungen und Privatdarlehen, sofern die etwa erforderlichen Genehmigungen nach §§ 34c, 34d der Gewerbeordnung vorliegen.