Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften, Übernahme der Geschäftsführung für andere Gesellschaften, Erwerb von Grundbesitz, Verwaltung eigenen Vermögens, alles Vorstehende sofern keine besondere Erlaubnis nötig ist.
Tätigkeiten nach § 34 c GewO,
Dienstleistungen des Beherbergungsgewerbes sowie begleitende touristische
Dienstleistungen aller Art (keine Reiseveranstalter), Handel mit Waren aller Art
einschließlich On-line Handel, Import und Export, die keiner gesonderten
Genehmigung bedürfen, Managementberatung.