Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger im eigenen Namen für eigene Rechnung und im eigenen Namen für fremde Rechnung;
die Bauplanung und Baubetreuung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gesellschaftsbauten und Bauten der Industrie;
die Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.