Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Forderungsmanagement, lnkassotätigkeiten und die Durchführung von Versteigerungen sowie die Übernahme von lnsolvenzverwaltertätigkeiten;
die Vermittlung von Immobilien, der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien, ferner die Vermittlung von Darlehen;
die Vermittlung und der Verleih von Arbeitskräften bzw. Personal an Dritte;
die Erbringung von Dienst- und Servicearbeiten zur Betreuung von bebauten und unbebauten Grundstücken, insbesondere Gebäudereinigung, Hausmeistertätigkeiten, Gartenservice etc., sofern für diese Tätigkeiten keine Genehmigungen erforderlich sind;
der Handel mit und der Im- und Export von Wirtschaftsgütern aller Art, sofern dafür keine Genehmigungen erforderlich sind.
Soweit für Tätigkeiten eine Genehmigung erforderlich ist, werden mit der Durchführung Dritte beauftragt.