Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die ingenieurtechnische Beratung beim Einsatz, der Errichtung und der Neugestaltung von Anlagen der Hebezeug- und Fördertechnik sowie des damit verbundenen Stahlbaus; die Projektierung und Errichtung von Anlagen der Hebezeug- und Fördertechnik sowie des damit verbundenen Stahlbaus; die Betreuung, Wartung und Reparatur von Anlagen der Hebezeug- und Fördertechnik; der Handel mit technischen Ausrüstungen und Ersatzteilen der Hebezeug- und Fördertechnik sowie des Zubehörs dafür.