Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung von Einrichtungen und das Ausführen von Beratungs- und Serviceleistungen in den Bereichen Marktforschung und Werbung, Distribution und Logistik sowie Finanzierung und Investitionen und die Vermietung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.