Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Wohn- und Gewerbebauten und alle in diesem Zusammenhang zweckmäßigen Geschäfte einschließlich der Veräußerung im Ganzen oder als Wohnungs- und Teileigentum sowie zur Übernahme der Verwaltung dieser Objekte. Tätigkeiten, bei denen gesetzliche Genehmigungen vorliegen müssen, sind dabei ausgeschlossen.