Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne des § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung, der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten sowie Bildung von wirtschaftlich-medizinischen Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung.