Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens und die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, insbesondere durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen gemäß § 95 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und zur Erbringung privatärztlicher Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.