Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anpachtung und Betrieb von Hotels, Gastronomiebetrieben sowie sonstigen gastgewerblichen Unternehmen, sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen; Verwaltung eigenen Vermögens; Vermietung, Verpachtung und Bewirtschaftung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden oder Wohnungen: Ein- und Mehrfamilienhäuser und Wohnungen, Wohngrundstücke; Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis; Realisierung von Wohnungsbauvorhaben zur eigenen Bewirtschaftung.