Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art bei Verwaltungsvorgängen; die Vermittlung von Dienstleistungen; die Anlageberatung, jedoch nur solche Tätigkeiten, die nicht erlaubnispflichtig sind; die Bauträgertätigkeit zur Errichtung von Bauwerken im eigenen Namen und auf fremde Rechnung; der Eigen-Handel mit Wertpapieren und Anlagen aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; Erwerb, Verwaltung, Entwicklung und Veräußerung von Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.