Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der "Dirk Keck GmbH & Co. KG".