Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Vermittlung von Finanzdienstleistungen und die Durchführung von Bauvorhaben im eigenen und fremden Namen auf eigene und fremde Rechnung i.S.v. § 34 c GewO, Vermittlung und der An- und Verkauf von Immobilien, Besitz und Verwaltung von Immobilien und die Immobilienbewirtschaftung, Erwerb von Beteiligungen, Erbringung von sonstigen Beratungsdienstleistungen.