Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kundenberatung durch autorisierte Augenoptiker und der Handel mit optischen Erzeugnissen, insbesondere augenoptischer Art. Hierzu gehören insbesondere: 1. Augenprüfung, Brillenglasbestimmungen und Analysen, 2. Brillenfachberatung und Anpassung von Brillen und Kontaktlinsen, 3. Handel mit Brillen, Gläsern, Gestellen, Kontaktlinsen und hörakustischen Geräten einschließlich Zubehör, 4. Service- und Reparaturleistungen für optische Erzeugnisse, 5. Sehteststelle für Führerscheinbewerber.