Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien und die Vermittlung von Finanzierungen jeglicher Art sowie der Betrieb eines Bauträgerunternehmens, ferner die Verwaltung und der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, ferner vor allem Baubetreuung, d. h. die Betreuung von Bauvorhaben für fremde Rechnung auf fremden und eigenem Grund und Boden im eigenen Namen.