Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Erbringen und die Vermittlung von Serviceleitungen. Dazu gehören insbesondere
- Hausmeister-, Container- und Entsorgungsdienste,
- Lohndienstleistungen,
- Vertrieb und Montage von Büro-, Geschäfts- und Gebäudeausstattung,
- Büroverwaltung.