Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Erstellung von Wohn- und Gewerbebauten auf eigene Rechnung, die Verwaltung und Vermarktung von eigenem Grundbesitz, umfassend auch die Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung solchen Grundbesitzes, wobei die Ausführung ausschließlich durch Subunternehmer erfolgen soll. Tätigkeiten im Rahmen des § 34 c der Gewerbeordnung sind nicht beabsichtigt.