Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Bildung und Erziehung; das Unterhalten und Betreiben gemeinnütziger Bildungseinrichtungen zur Vermittlung von Bildungs - und Erziehungswerten; das Pachten und Betreiben privater Schulen; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen und gleichartige oder ähnliche Einrichtungen erwerben sowie sich an anderen Einrichtungen beteiligen, welche zumindest auch den Gegenstand des Unternehmens fördern.