Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten, die Publikation von gesundheitlichen Dienstleistungen und die Aus- und Weiterbildung von medizinischem Personal