Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen, u. a. im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, die Betreuung Pflegebedürftiger im Sinne der Leistungen der Pflegeversicherung, die Seniorenpflege und -betreuung, die Übernahme von Nachtwachen sowie die Sterbebegleitung. Weiter übernimmt die Gesellschaft die hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Personen sowie günstige soziale Dienstleistungen und die stationäre Kurzzeitpflege.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, insbesondere auch an Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 Abs. 1 SGB V, beteiligen und diese auch vertreten.