Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen, die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien, die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen, die Erbringung von Baubetreuungs- und Bauleitungsleistungen und die Erbringung von Bauleistungen, die jedoch ausschließlich über Nachauftragnehmer ausgeführt werden.