Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit der Stadt Werneuchen handelt.
die öffentliche Wasserersorgung auf dem Gebiet der Stadt Werneuchen (die Gewinnung, die Aufbereitung und die Weiterverteilung von Wasser sowie alle mit der Wasserversorgung im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen); die Ableitung und Behandlung von auf dem Gebiet der Stadt Werneuchen anfallenden Abwasser sowie alle mit der Abwasserbeseitigung im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; die Durchführung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Stadt Werneuchen in den Bereichen Grünanlagenpflege, Reinigung von Containerplätzen und Papierkörben, Straßenreinigung, Winterdienst und Friedhofspflege sowie sonstigen Leistungen im Rahmen der Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge