Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der erlaubnisfreie Güterkraftverkehr gem. § 2 Abs. 1 GüKG;
- Kurier-, Boten- und Zustelldienste, soweit sie nicht genehmigungspflichtig (insbesondere nicht lizenzpflichtig nach dem PostG) sind;
- Spedition und Lagerhaltung;
- Geschäftsvermittlung im Rahmen des Gegenstandes der Gesellschaft;
- Beratung und Einzelhandel zu neuen und gebrauchten Möbeln;
- Vermittlung von Umbau- und Montageleistungen zu neuen und gebrauchten Möbeln