Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen, Kauf, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken, Immobilien, Liegenschaften, Beteiligungen, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Rechten, Lizenzen und Genehmigungen, Lizenznahme und Lizenzvergabe sowie die Vergabe von Schutzrechten. Die vorbeschriebenen Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Gesellschaft.