Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist
- die Ausübung von Gutachtertätigkeiten im Bereich des Bauwesens,
- beratende, entwerfende, konstruktiv-statische Ingenieurtätigkeit und Bauleitung in diesem Bereich,
- Durchführung von Prüfaufträgen für Prüfingenieure,
- Durchführung von Forschungsaufträgen,
- Durchführung von Generalplanungsarbeiten.